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Landessynodalwahl am 8. März 2026


6. Februar 2026

Die Kandidaten für unseren Kirchenbezirk stehen fest. Wir sind ein großer Kirchenbezirk und haben deshalb die Wahlkreise 19 (alter Kirchenbezirk Zwickau) und 20 (alte Kirchenbezirke Werdau und Glauchau).

Kandidaten im WK 19 Zwickau 1:

1.    Laien

1.1. Körnich, Andreas         * 1971                    Grundschulrektor   Zw-Planitz/Versöhnung Oberes Pleißental

1.2. Lasch, Verona              * 1977                    Bezirkskatechetin  Stadtkirchgemeinde Zwickau

1.3. Prof. Röhner, Jörg       * 1972                    Professor                Kirchgemeinde Mülsen

Für die Wahl als Pfarrer kandidieren:

2.    Pfarrer

2.1. Bärwald-Wohlfahrth, Nicole * 1988          Pfarrerin              Kirchgemeinde Obercrinitz-Stangengrün-Wildenau

2.2. Pauli, Frank                        * 1980             Pfarrer                Kirchgemeinde Zwickau-Nord

Kandidaten im WK 20 Zwickau 2:

1.    Laien

1.1. Jahn, Alexander           * 2002                    Theologiestudent        Kirchgemeinde Oberlungwitz-Gersdorf

1.2. Kühni, Jonas                 * 1997                    Einkaufsleiter              Kirchgemeinde Meerane und Umland  

1.3. Schulze, Jan                 * 1983                    Religionspädagoge     Kirchgemeinde Hohndorf-Rödlitz

1.4. Straube, Friedbert        * 1979                    Geschäftsführer          Kirchgemeinde Glauchau-Wernsdorf-Gesau

Für die Wahl als Pfarrer kandidieren:

2.    Pfarrer

2.1. Indorf, Anke                   * 1966                    Pfarrerin         Kirchgemeinde Hohenstein-Ernstthal-Wüstenbrand

2.2. Suárez, Perdita             * 1967                   Pfarrerin         Kirchspiel Crimmitschau-Werdau

Die Landessynode ist das Leitungsgremium der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche, welches nach der Verfassung die Kirchgemeinden vertritt. Sie besteht aus 80 Mitgliedern, von denen 60 Mitglieder gewählt und 20 Mitglieder berufen werden. Die Landessynode fällt weitreichende Entscheidungen für die Entwicklung unserer Landeskirche, da sie neben vielen anderen Aufgaben die Gesetze beschließt, die für das kirchliche Leben wegweisend und bindend sind. Nach der Verfassung trägt die Landessynode »Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Gemeinsam mit den anderen kirchenleitenden Organen sorgt sie dafür, dass das Evangelium rein verkündigt wird und die Sakramente einsetzungsgemäß gefeiert werden. Die Landessynode kann Kundgebungen erlassen.« (Verfassung § 18 Abs. 2)

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