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Gottesdienste unter strengsten Hygienebestimmungen: 3G und FFP2-Masken


28. November 2021

§18 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 sieht 3G vor: 

„Die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Verantwortlichen besteht für die Zusammenkünfte der Kirchen und Religionsgemeinschaften.“

Es muss zwischen Personen aus unterschiedlichen Hausständen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. 

Es muss von allen Gottesdienstbesuchern beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie während des gesamten Verlaufes des Gottesdienstes verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden (außer liturgisch Handelnde und Sprechende). 

Zur Kontaktnachverfolgung ist es notwendig, Kontaktdaten zu erfassen. 

Der Gemeindegesang ist auf ein Lied ganz am Ende des Gottesdienstes reduziert worden. Chöre und Posaunenchöre dürften ab der Überlastungsstufe in Gottesdiensten nicht mehr musizieren. Die musikalische Begleitung durch eine Gesangssolistin / einen Gesangssolisten und durch andere Instrumente (mit Maske und Abstand) ist aber möglich.

Die Dauer der Gottesdienste soll auf 45 Minuten beschränkt werden. 

Gruppen und Kreise:

Für die Treffen in Gruppen und Kreisen müssen erneut digitale oder kreative Lösungen gefunden werden. In Präsenz sind Treffen ab dem 22. November 2021 nicht mehr möglich. Selbiges gilt auch für Proben und Konzerte im Bereich Kirchenmusik.

Christenlehre und Konfirmandenunterricht / Kinder- und Jugendarbeit

Außerschulische Bildungsangebote sind weiterhin möglich für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren, die aufgrund des Besuches von Schule oder Kita der dortigen Testpflicht unterliegen. Kinder- und Jugendliche, die aufgrund der Schließung der Schule nicht getestet werden (und weder erkrankt noch in Quarantäne sind), können mit einem Testnachweis teilnehmen. Bei allen Angeboten sollte auf die Einhaltung von Abstand und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geachtet werden. Digitale Formate sind erneut zu prüfen.

Die Regelungen für alle kirchliche Veranstaltungen nehmen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung auf und setzen sie in Handlungsanweisungen für die Kirchgemeinden um. Ab der Vorwarnstufe sieht die Landeskirche für Gottesdienste in Präsenzformaten strengste Hygieneregeln vor, die mit dem Beginn der Überlastungsstufe noch einmal geschärft werden.